Ordnungswidrigkeitenrecht & Bußgeldverfahren

Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich an die im Straßenverkehr geltenden Regeln zu halten. Dies gilt auch für Fußgänger und Radfahrer.

Schnell passiert es mal, dass man zu schnell unterwegs war, zu wenig Abstand eingehalten hat oder auch mal eine rote Ampel überfährt.

Wenn Sie geblitzt, von der Polizei angehalten wurden oder einen Unfall hatten, droht häufig ein Bußgeldverfahren und manchmal sogar ein Fahrverbot.

Wir prüfen, ob und in welcher Form Sie gegen die von der Behörde gegen Sie verhängte Geldbuße oder Verwarnung (mit oder ohne Verwarngeld) vorgehen können.

Hierbei ist es wichtig unverzüglich anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Wir vertreten Sie mit langjähriger Expertise auf dem Gebiet des Ordnungswidrigkeitenrechts und im Bußgeldverfahrens.

Wir bieten Ihnen eine kompetente und gezielte Beratung, um Sie bestmöglich zu unterstützen.

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